Sie hatten einen KFZ-Schadensfall und brauchen eine kostenlose Erstberatung? Rufen Sie uns an!

Ihre KFZ-Gutachter im Rhein-Main- und Ruhrgebiet


Unsere Kunden bekommen bei uns eine Rundumbetreuung. Die kostenlose Vorabberatung ist dabei für uns eine Selbstverständlichkeit.

Gutachten

Wir erstellen Ihnen ein professionelles Schadensgutachten.

Abwicklung

Wir begleiten Sie während der gesamten Schadensabwicklung bis zum Abschluss Ihres Falles.

Rechtsberatung

Wir empfehlen Ihnen gerne eine unserer langjährigen Partnerkanzleien.


Schadensgutachten

Bei einem Schadensfall gibt es je nach Umfang oder Versicherungsart, verschiedene Möglichkeiten für Sie zu handeln. Von der kostenlosen Beratung bis hin zur endgültigen Abwicklung Ihres Falles stehen wir Ihnen zur Seite.

  • bei Haftpflicht-Schäden erstellen wir Ihnen ein umfassendes Vollgutachten und ziehen auf ihren Wunsch unsere Rechtspartner zu rate
  • für Klein- & Bagatellschäden erstellen wir Ihnen ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag,
  • bei Vollkasko-Schäden erhalten Sie einen erweiterten Kostenvoranschlag mit Lichtbildern für Ihre Versicherung.

Schadensabwicklung

Der Ablauf bei einem typischen Schadensfall sieht wie folgt aus:

  • Anruf im Schadensfall
  • kostenlose Beratung
  • Schadensaufnahme vor Ort
  • Gutachtenerstellung
  • bei unklaren Fällen beraten wir uns mit einer unserer Partnerkanzleien
  • elektronischer Versand direkt an die Gegenseite
  • Regulierung / Abwicklung / Instandsetzung
  • Reparatururbestätigung


kfz-gutachten

Wer bezahlt den Schadensgutachter?

Im Zuge der Schadensregulierung müssen vom Schädiger, oder dessen Versicherung alle Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfallereignis erstattet werden.

Das bedeutet, dass neben dem Sachschaden und den Nebenkosten, auch Ihr Gutachter, sowie die Rechtsberatung erstattet werden müssen. Als Geschädigter haben Sie den Anspruch auf einen unabhängigen und geprüften Gutachter, dessen Honorar von der Gegenseite gezahlt werden muss.

Der Begutachtung durch die Gegenseite sollte generell nicht zugestimmt werden und ist auch nicht zu empfehlen. Hierbei ist nicht auszuschließen, dass die Angelegenheit im Interesse der Gegenseite beziffert und reguliert wird. Auch wenn die Versicherung nur einen Kostenvoranschlag vorgelegt haben möchte, ist es Ihr gutes Recht, den Schaden durch den Sachverständigen Ihrer Wahl bewerten zu lassen. Hierbei gewährleisten wir, dass auch wirklich alle Positionen nach der aktuellsten Sach- & Rechtslage erfasst und berechnet werden.

Jetzt anrufen

Unser Team


Wir können auf eine langjährige Erfahrung bei der Abrechnung von Schäden mit Versicherungsunternehmen zurückblicken. Wir sind ein Team von freien Sachverständigen mit spezialisierten Rechtsanwälten und tuen alles für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kontakt